Versorgungssicherheit, Innovationsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz fördern
Energie ist aus unserem hoch technisierten Leben nicht mehr
wegzudenken. Die Ausrichtung der Energiepolitik gehört zu den
Basisentscheidungen für eine Volkswirtschaft und bestimmt in hohem Maße
die Entwicklungspotenziale der Zukunft. Sie muss wegen ihrer hohen
Investitionskosten langfristig angelegt werden.
Für uns als SPD stehen Versorgungssicherheit, Innovationsfähigkeit,
Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz im Mittelpunkt einer modernen
Energiepolitik. Einen besonderen Stellenwert nimmt der Ausbau der
erneuerbaren Energien ein. Beim Ausstieg aus der Atomenergie wird es
bleiben. Denn die Erzeugung von Strom durch Atomkraft ist eine
Risikotechnologie, macht uns abhängig von Uranimporten, hinterlässt
ungelöste Entsorgungsfragen und leistet keinen Beitrag zum Schutz des
Klimas.
Energie muss bezahlbar sein. Eine warme Wohnung oder eine
Tankfüllung Benzin darf kein Privileg sein. Bezahlbare Energie ist
zudem ein wichtiger Standortfaktor für die Industrie. Um steigenden
Energiekosten entgegenzuwirken, muss mehr Wettbewerb und eine
transparente Preisgestaltung geschaffen werden. Mit dem
Energiewirtschaftsgesetz haben wir dazu in der vergangenen
Legislaturperiode einen großen Schritt getan.
Aber es gibt zwei Stellschrauben: Die Energierechnung wird auch dann niedriger, wenn der Verbraucher geringer ist.
Eine wichtige Strategie für die kommenden Jahre ist daher die
Energieeinsparung und die Erhöhung der Energieeffizienz - von Gebäuden,
Geräten, Fahrzeugen, Kraftwerken und Industrieanlagen. Denn
Energieträger wie Öl, Kohle und Gas sind wertvoll, nicht unendlich
verfügbar und ihre Verbrennung erzeugt klimaschädliche Emissionen - mit
erheblichen Folgeschäden und -kosten. Unser Ziel ist deshalb, die
Energieproduktivität bis 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln. Die
Förderung von wirksamen Minderungsmaßnahmen im Gebäudebestand ist dabei
ein wichtiger Eckpfeiler.
Zentrale Bedeutung für niedrige Preise auf den Strom- und Gasmärkten
hat ein diskriminierungsfreier Netzzugang. Mit der Energierechtsnovelle
von 1998 und dem Energiewirtschaftsgesetz von 2003 haben wir es
geschafft, den Markt zu öffnen und den regulierten Zugang Dritter zu
den Versorgungsnetzen zu gewährleisten. Es ist nun wichtig, dass diese
Instrumente (im Hinblick auf Kontrolle, Preisfestlegung der
Netzentgelte und Entflechtung der Netze) bei der Bemessung von
Durchleitungsgebühren für die Nutzung von Strom- und Gasleitungen
konsequent angewendet werden. Zuständig für die Durchführung ist die
Bundesnetzagentur. Wir werden sie darin unterstützen, ihre
kartellrechtlichen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen.
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