Versorgungssicherheit, Innovationsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz fördern

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Energie ist aus unserem hoch technisierten Leben nicht mehr wegzudenken. Die Ausrichtung der Energiepolitik gehört zu den Basisentscheidungen für eine Volkswirtschaft und bestimmt in hohem Maße die Entwicklungspotenziale der Zukunft. Sie muss wegen ihrer hohen Investitionskosten langfristig angelegt werden.

Für uns als SPD stehen Versorgungssicherheit, Innovationsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz  im Mittelpunkt einer modernen Energiepolitik. Einen besonderen Stellenwert nimmt der Ausbau der erneuerbaren Energien  ein. Beim Ausstieg aus der Atomenergie wird es bleiben. Denn die  Erzeugung von Strom durch Atomkraft ist eine Risikotechnologie, macht uns abhängig von Uranimporten, hinterlässt ungelöste Entsorgungsfragen und leistet keinen  Beitrag zum Schutz des Klimas.


Energie muss bezahlbar sein. Eine warme Wohnung oder eine Tankfüllung Benzin darf kein Privileg sein. Bezahlbare Energie ist zudem ein wichtiger Standortfaktor für die Industrie. Um steigenden Energiekosten entgegenzuwirken, muss mehr Wettbewerb und eine transparente Preisgestaltung geschaffen werden. Mit dem Energiewirtschaftsgesetz haben wir dazu in der vergangenen Legislaturperiode einen großen Schritt getan.

Aber es gibt zwei Stellschrauben: Die Energierechnung wird auch dann niedriger, wenn der Verbraucher geringer ist.


Eine wichtige Strategie für die kommenden Jahre ist daher die Energieeinsparung und die Erhöhung der Energieeffizienz - von Gebäuden, Geräten, Fahrzeugen, Kraftwerken und Industrieanlagen. Denn Energieträger wie Öl, Kohle und Gas sind wertvoll, nicht unendlich verfügbar und ihre Verbrennung erzeugt klimaschädliche Emissionen - mit erheblichen Folgeschäden und -kosten. Unser Ziel ist deshalb, die Energieproduktivität bis 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln. Die Förderung von wirksamen Minderungsmaßnahmen im Gebäudebestand ist dabei ein wichtiger Eckpfeiler.


Zentrale Bedeutung für niedrige Preise auf den Strom- und Gasmärkten hat ein diskriminierungsfreier Netzzugang. Mit der Energierechtsnovelle von 1998 und dem Energiewirtschaftsgesetz von 2003 haben wir es geschafft, den Markt zu öffnen und den regulierten Zugang Dritter zu den Versorgungsnetzen zu gewährleisten. Es ist nun wichtig, dass diese Instrumente (im Hinblick auf Kontrolle, Preisfestlegung der Netzentgelte und Entflechtung der Netze) bei der Bemessung von Durchleitungsgebühren für die Nutzung von Strom- und Gasleitungen konsequent angewendet werden. Zuständig für die Durchführung ist die Bundesnetzagentur. Wir werden sie darin unterstützen, ihre kartellrechtlichen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen.


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