Landespolitik
Montag, 14. Juli 2008

Rettungsdienstgesetz auf modernes Fundament gestellt

Einsätze in der Wasserrettung sind künftig von den Krankenkassen zu finanzieren, wenn der Einsatz am Beginn der so genannten `Rettungskette´ steht. Das sieht das am Mittwoch vom Landtag verabschiedete neue Rettungsdienstgesetz vor. „Damit bekommt Brandenburg ein modernes Gesetz, das den Rettungsdienst in Brandenburg auch für die Zukunft auf eine solide Grundlage stellt“, so Dr. Martina Münch, die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion.

Allgemeine Badeaufsicht weiter kommunale Aufgabe

Konkret setzt die neue Regelung voraus, dass die im Wasser gerettete Person dem Rettungsdienst am Ufer übergeben wird, um zur medizinischen Behandlung ins Krankenhaus weitertransportiert zu werden. Münch:„Selbstverständlich liegt die allgemeine Badeaufsicht weiterhin in der Verantwortung des kommunalen oder privaten Betreibers“. Auch die reine Befreiung aus einer Notlage im Wasser liege eindeutig in der Verantwortung der Kommunen, die selbstverständlich für entsprechende Fälle nach dem Katastrophenschutz zuständig seien. Das Gesetz stellt klar, dass Notärzte von Krankenhäusern bereitgestellt und von den Krankenkassen gesondert zu finanzieren sind.

 

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