Willensbildung in der SPD

Rund 12.500 Ortsvereine der SPD pflegen den direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern. Die Mitglieder jedes Ortsvereines wählen sich einen Vorstand. Aus den Delegierten der Ortsvereine setzt sich der Unterbezirksparteitag zusammen. Der wiederum wählt die Delegierten zum Bezirksparteitag.

Oberstes Organ der SPD ist der Bundesparteitag, der alle zwei Jahre stattfindet. Stimmberechtigte Mitglieder sind die von den Bezirken gewählten Delegierten und die Mitglieder des Parteivorstandes: Vorsitzender, fünf stellvertretende Vorsitzende, Generalsekretär, Schatzmeisterin und weitere Mitglieder. Dieses 45-köpfige Gremium führt die Partei.

Aus dem Parteivorstand wird ein geschäftsführender Vorstand gewählt, das Präsidium (13 Mitglieder).

Vor wichtigen Beschlüssen des Vorstandes ist der „kleine Parteitag“, der Parteirat, zu hören. Er besteht aus 110 Delegierten der Bezirke und Landesverbände und beratenden Mitgliedern, entsandt von SPD-Landtagsfraktionen, sozialdemokratischen Landesregierungen und Abgeordneten des Europaparlamentes.

Als moderne Reformpartei ist die SPD offen für Urabstimmungen, um mehr Raum für Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten aller Mitglieder zu schaffen.